Anmeldungsgespräche
Diese finden im Jänner ohne Terminvereinbarung an drei Nachmittagen (30. 31. 1. + 1. 2.) mit der Leitung des Kindergartens statt.
Aufsichtspflicht
Die Aufsichtspflicht des Kindergartenpersonals beginnt mit der Übergabe des Kindes, entweder beim Bus oder im Kindergarten, und endet wieder bei der Übergabe bzw. beim Abholen des Kindes.
Das Abholen der Kinder durch Geschwister, ist ab dem 14. Lebensjahr möglich. Bei Änderungen der Abholpersonen, muss dies im Kindergarten gemeldet werden.
Arztbestätigung
Es muss für jedes Kindergartenjahr erneut ein Formblatt über die Durchführung ärztlicher Untersuchungen abgegeben werden.
Allergene
Allergien und Unverträglichkeiten der Kinder müssen bekannt gegeben werden. Die enthaltenen Allergene vom Mittagessen hängen beim Speiseplan auf der „Was ist los Wand“ im Foyer.